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Ratgeber · Pflegeberatung

Pflegegrad beantragen – so geht es Schritt für Schritt

Ein Pflegegrad öffnet die Tür zu Leistungen der Pflegekasse – von Pflegegeld über Entlastungsleistungen bis zu Hilfsmitteln. Der Weg dorthin ist überschaubar, wenn man weiß, worauf es ankommt. Diese Anleitung führt Sie durch jeden Schritt – verständlich und ohne Fachchinesisch.

1. Antrag bei der Pflegekasse stellen

Der erste Schritt ist ein formloser Antrag – telefonisch oder schriftlich – bei der Pflegekasse. Diese ist Teil der Krankenkasse, in der die betroffene Person versichert ist. Wichtig: Das Datum der Antragstellung zählt. Ab diesem Tag werden Leistungen rückwirkend gewährt, wenn ein Pflegegrad anerkannt wird.

2. Antragsformular sorgfältig ausfüllen

Die Pflegekasse sendet ein Formular zu. Dort werden persönliche Daten, behandelnde Ärzte und die bisherige Unterstützung eingetragen. Nehmen Sie sich Zeit – Vollständigkeit zahlt sich aus.

3. Pflegetagebuch führen

Notieren Sie mindestens zwei Wochen lang täglich, wobei die Person Unterstützung braucht und wie lange diese dauert. Das Pflegetagebuch ist die wichtigste Grundlage für die Begutachtung – und oft der Unterschied zwischen einem zu niedrigen und einem passenden Pflegegrad.

4. Begutachtung durch den Medizinischen Dienst

Der Medizinische Dienst (MD, früher MDK) vereinbart einen Hausbesuch. Eine Gutachterin oder ein Gutachter beurteilt die Selbstständigkeit anhand von sechs Modulen:

  • Mobilität (z. B. Aufstehen, Treppensteigen)
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung (Waschen, Anziehen, Essen)
  • Bewältigung von Krankheits- und Therapieanforderungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Tipp aus der Praxis: Eine vertraute Person sollte beim Termin dabei sein – und ehrlich beschreiben, wie ein schlechter Tag aussieht. Viele Menschen strengen sich beim Besuch übermäßig an und wirken dadurch selbstständiger als sie im Alltag sind.

5. Bescheid prüfen – und gegebenenfalls Widerspruch

Nach der Begutachtung erhalten Sie einen Bescheid mit dem festgestellten Pflegegrad. Stimmt die Einstufung nicht mit der tatsächlichen Pflegebedürftigkeit überein, kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.

Die Pflegegrade 1 bis 5 im Überblick

Pflegegrad 1

Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Entlastungsbetrag 131 € pro Monat, Pflegeberatung, Hilfsmittel.

Pflegegrad 2

Erhebliche Beeinträchtigung. Pflegegeld 347 €, Pflegesachleistung bis 796 € pro Monat (Stand 2025).

Pflegegrad 3

Schwere Beeinträchtigung. Pflegegeld 599 €, Pflegesachleistung bis 1.497 € pro Monat.

Pflegegrad 4

Schwerste Beeinträchtigung. Pflegegeld 800 €, Pflegesachleistung bis 1.859 € pro Monat.

Pflegegrad 5

Schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen. Pflegegeld 990 €, Pflegesachleistung bis 2.299 € pro Monat.

Leistungsbeträge gem. SGB XI, Stand 2025. Ohne Gewähr – maßgeblich ist der jeweils aktuelle Bescheid der Pflegekasse.

Gemeinsam zum richtigen Pflegegrad

Als erfahrene Alltagsbegleiterin unterstütze ich Sie mit Orientierung rund um Antrag, Pflegetagebuch und Begutachtung – persönlich und in Ihrer Nähe in Isernhagen.