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Abrechnung & Kostenträger

In vielen Fällen müssen Sie unsere Unterstützung nicht selbst tragen. Wir erklären verständlich, was über Pflege- oder Krankenkasse möglich ist.

Pflegekasse (SGB XI)

Pflegegrad 1 – 5

Anerkannte Anbieter von Alltagsbegleitung können über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI abgerechnet werden – aktuell bis zu 131 € pro Monat.

  • § 45b SGB XI Entlastungsbetrag
  • Verhinderungspflege § 39 SGB XI (auf Anfrage)
  • Direktabrechnung möglich

Krankenkasse (§ 38 SGB V)

Mit ärztlicher Verordnung

Haushaltshilfe bei Unfall, akuter Krankheit oder Schwangerschaft – auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung gemäß § 38 SGB V.

  • Ärztliche Verordnung notwendig
  • Antrag bei der Krankenkasse
  • Wir unterstützen beim Antrag

Privatzahler

Ohne Verordnung

Sie wünschen Unterstützung unabhängig von Pflegegrad oder Verordnung? Auch das ist möglich – transparent zum fairen Stundensatz.

  • Transparente Stundensätze
  • Monatliche Rechnung
  • Keine versteckten Kosten

Wir unterstützen Sie bei den Anträgen

Als zertifizierte Pflegeberaterin kennt Nicole Valentin die wichtigsten Wege durch SGB XI und SGB V. Im persönlichen Gespräch klären wir, welche Leistungen Ihnen zustehen und übernehmen auf Wunsch die Direktabrechnung mit der Pflegekasse.

Nicole Valentin am Schreibtisch bei der Bearbeitung von Pflegeanträgen mit Laptop und Unterlagen