In vielen Fällen müssen Sie unsere Unterstützung nicht selbst tragen. Wir erklären verständlich, was über Pflege- oder Krankenkasse möglich ist.
Pflegekasse (SGB XI)
Pflegegrad 1 – 5
Anerkannte Anbieter von Alltagsbegleitung können über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI abgerechnet werden – aktuell bis zu 131 € pro Monat.
§ 45b SGB XI Entlastungsbetrag
Verhinderungspflege § 39 SGB XI (auf Anfrage)
Direktabrechnung möglich
Krankenkasse (§ 38 SGB V)
Mit ärztlicher Verordnung
Haushaltshilfe bei Unfall, akuter Krankheit oder Schwangerschaft – auf Grundlage einer ärztlichen Verordnung gemäß § 38 SGB V.
Ärztliche Verordnung notwendig
Antrag bei der Krankenkasse
Wir unterstützen beim Antrag
Privatzahler
Ohne Verordnung
Sie wünschen Unterstützung unabhängig von Pflegegrad oder Verordnung? Auch das ist möglich – transparent zum fairen Stundensatz.
Transparente Stundensätze
Monatliche Rechnung
Keine versteckten Kosten
Wir unterstützen Sie bei den Anträgen
Als zertifizierte Pflegeberaterin kennt Nicole Valentin die wichtigsten Wege durch SGB XI und SGB V. Im persönlichen Gespräch klären wir, welche Leistungen Ihnen zustehen und übernehmen auf Wunsch die Direktabrechnung mit der Pflegekasse.