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Ratgeber · Pflegeleistungen

Entlastungsbetrag 2025 – 131 € pro Monat sinnvoll nutzen

Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung 131 € pro Monat – zuvor waren es 125 €. Er steht Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu, die zu Hause leben, und soll pflegende Angehörige entlasten. Diese Anleitung erklärt, wofür der Betrag verwendet werden darf, welche Fristen gelten und wie die Erstattung über die Pflegekasse funktioniert.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag ist im § 45b SGB XI geregelt und eine zweckgebundene Leistung der sozialen Pflegeversicherung. Er wird nicht bar ausgezahlt, sondern erstattet Kosten für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsangebote gegen Rechnung.

Höhe und Anspruch 2025

  • 131 € pro Monat – das sind 1.572 € pro Kalenderjahr.
  • Anspruch besteht ab Pflegegrad 1 aufwärts – auch für Menschen, die noch weitgehend selbstständig sind.
  • Der Betrag steht nur zu, solange die Person zu Hause versorgt wird – nicht im Pflegeheim.

Wofür darf der Entlastungsbetrag verwendet werden?

Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Er kann für folgende Leistungen eingesetzt werden:

  • Tages- und Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege
  • Ambulante Pflegesachleistungen (nicht bei Pflegegrad 1)
  • Nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI)

Wichtig zur Ehrlichkeit: Private Alltags­begleitung und Nachbarschaftshilfe sind nicht automatischerstattungsfähig. Sie müssen nach Landesrecht als „Angebot zur Unterstützung im Alltag" anerkannt sein. In Niedersachsen regelt das die AnerkVO-SGB XI. Fragen Sie im Zweifel Ihre Pflegekasse, ob eine Rechnung erstattet wird.

Fristen: Bis wann muss der Betrag genutzt werden?

Nicht genutzte Beträge werden automatisch in die Folgemonate übertragen. Zum Jahresende noch offene Beträge dürfen bis zum 30. Juni des Folgejahresverwendet werden – danach verfallen sie.

Beispiel: Was 2025 nicht abgerufen wird, kann noch bis zum 30. Juni 2026 genutzt werden.

So funktioniert die Erstattung

  1. 1. Anerkannten Anbieter beauftragen und Leistung erhalten.
  2. 2. Rechnung mit Datum, Leistung und Anerkennungsnummer aufbewahren.
  3. 3. Rechnung bei der Pflegekasse einreichen – meist per Post oder Online-Portal.
  4. 4. Die Pflegekasse überweist den Betrag bis zur Höhe von 131 € pro Monat an Sie oder direkt an den Anbieter (Abtretungserklärung).

Kombination mit anderen Leistungen

Ab Pflegegrad 2 können bis zu 40 % nicht genutzter ambulanter Pflegesachleistungen zusätzlich in Entlastungs­angebote umgewandelt werden (sog. Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4 SGB XI). Das erhöht das Budget für Betreuung und Hauswirtschaft deutlich.

Fragen zum Entlastungsbetrag?

Als Alltagsbegleiterin in Isernhagen unterstütze ich Sie mit Orientierung, welche Leistungen für Ihre Situation passen – persönlich und verständlich.

Stand: Januar 2025. Rechtliche Grundlage: §§ 45a, 45b SGB XI. Ohne Gewähr – maßgeblich sind die Auskünfte Ihrer Pflegekasse.